Terms of service

Allgemeine Geschäftsbedingungen
Webshop HOEING AUTOSPORT




1. Anwendungsbereich

1.1    Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden auch: AGB) gelten für alle Kaufverträge, die Sie (im Folgenden auch: Verbraucher, Unternehmer und/oder Besteller genannt) in dem unter der URL www.hoeingautosport.de zu erreichenden Online-Shop mit der HOEING AUTOSPORT GmbH (im Folgenden auch: Wir, HOEING AUTOSPORT) abschließen.

1.2    „Verbraucher“ im Sinne dieser AGB sind gemäß § 13 BGB natürliche Personen, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließen, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbstständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können.

1.3    „Unternehmer“ im Sinne dieser AGB sind natürliche oder juristische Personen oder rechtsfähige Personengesellschaften gemäß § 14 BGB, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit handeln.

1.4    Alle zwischen Ihnen und uns im Zusammenhang mit dem Kaufvertrag getroffenen Vereinbarungen ergeben sich insbesondere aus diesen AGB, unserer schriftlichen Auftragsbestätigung und unserer Annahmeerklärung. Die Einzelheiten zu den Waren, insbesondere die wesentlichen Merkmale der Ware, finden sich in der Artikelbeschreibung und den ergänzenden Angaben auf unserer Internetseite.

1.5    Maßgebend ist die jeweils bei Abschluss des Vertrags gültige Fassung der AGB.


2. Vertragspartner

Der Kaufvertrag kommt zustande mit der

HOEING AUTOSPORT GmbH
Holzkoppel 1, 22869 Schenefeld

Tel: 040 98670790
E-Mail: shop@hoeingautosport.de

Vertreten durch: Matthias Hoeing

Eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Pinneberg, HRB 11442


3. Vertragsschluss

3.1 Die Angebote im Online-Shop erfolgen freibleibend und unverbindlich, sofern Sie nicht ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet sind.

3.2 Verträge mit HOEING AUTOSPORT kommen grundsätzlich erst durch schriftliche Bestätigung von HOEING AUTOSPORT zustande, in jedem Falle jedoch durch den Beginn mit der Ausführung des Auftrages bzw. Lieferung der Ware. Maßgebend für den Inhalt des Vertrages ist die Auftragsbestätigung von HOEING AUTOSPORT oder, falls eine solche nicht vorliegt, das Angebot von HOEING AUTOSPORT.


4. Widerrufsrecht

4.1 Wenn Sie Verbraucher sind, steht Ihnen nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen ein Widerrufsrecht zu.

4.2 Machen Sie als Verbraucher von Ihrem Widerrufsrecht nach Ziffer 4.1 Gebrauch, so haben Sie die regelmäßigen Kosten der Rücksendung zu tragen. Im Übrigen gelten für das Widerrufsrecht die Regelungen, die im Einzelnen wiedergegeben sind in der folgenden


Widerrufsbelehrung

Widerrufsrecht

Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen.

Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag an dem Sie oder ein von Ihnen benannter Dritter, der nicht der Beförderer ist, die Waren in Besitz genommen haben bzw. hat.

Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns


HOEING AUTOSPORT GmbH
Holzkoppel 1, 22869 Schenefeld

Tel: 040 98670790
E-Mail: shop@hoeingautosport.de



mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist.

Download Muster-Widerrufsformular



Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.


Folgen des Widerrufs

Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet. Wir können die Rückzahlung verweigern, bis wir die Waren wieder zurückerhalten haben oder bis Sie den Nachweis erbracht haben, dass Sie die Waren zurückgesandt haben, je nachdem, welches der frühere Zeitpunkt ist.

Sie haben die Waren unverzüglich und in jedem Fall spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag, an dem Sie uns über den Widerruf dieses Vertrages unterrichten, an uns zurückzusenden oder zu übergeben. Die Frist ist gewahrt, wenn Sie die Waren vor Ablauf der Frist von vierzehn Tagen absenden.

Sie tragen die unmittelbaren Kosten der Rücksendung der Waren.

Sie müssen für einen etwaigen Wertverlust der Waren nur aufkommen, wenn dieser Wertverlust auf einen zur Prüfung der Beschaffenheit, Eigenschaften und Funktionsweise der Waren nicht notwendigen Umgang mit ihnen zurückzuführen ist.


- Ende der Widerrufsbelehrung -


5. Preise

Die auf www.hoeingautosport.de genannten Preise enthalten die gesetzliche Mehrwertsteuer und sonstige Preisbestandteile.


6. Zahlungsbedingungen

6.1 Die Zahlung erfolgt wahlweise per Paypal oder Shopify Payments.

6.2 Bei Neukunden wird die Ware bei gewählter Zahlungsart „Vorkasse“ umgehend nach Eingang des Rechnungsbetrages auf unserem Konto zum Versand gebracht. Wird die Zahlungsart „per Nachnahme“ gewählt, erfolgt der Versand binnen drei Werktagen nach Bestelleingang. Für nicht im Lager befindliche Ware kann die Lieferzeit bis zu zwei Wochen nach Bestelleingang betragen.

6.3 Bei Bestellungen von Kunden mit Wohn- oder Geschäftssitz im Ausland oder bei begründeten Anhaltspunkten für ein Zahlungsausfallrisiko behalten wir uns vor, erst nach Erhalt des Kaufpreises nebst Versandkosten zu liefern (Vorkassevorbehalt). Falls wir von dem Vorkassevorbehalt Gebrauch machen, werden wir Sie unverzüglich unterrichten. In diesem Fall wird die Ware umgehend nach Erhalt des Kaufpreises und der Versandkosten zum Versand gebracht.


7. Lieferbedingungen

Die im Lager befindliche Ware wird innerhalb von drei Werktagen nach Bestelleingang zum Versand gebracht.



8. Mängelhaftung

8.1 Wir haften für Sach- und Rechtsmängel gelieferter Artikel nach den geltenden gesetzlichen Vorschriften, insbesondere §§ 434 ff BGB. Die Verjährungsfrist für gesetzliche Mängelansprüche beträgt, sofern Sie Verbraucher sind, zwei Jahre und beginnt mit der Ablieferung der Ware.

8.2 Soweit Sie Unternehmer sind gilt Folgendes: Für die Rechte des Unternehmers bei Sach- und Rechtsmängeln (inkl. Falsch- und Minderlieferung) gelten die gesetzlichen Vorschriften, soweit im Folgenden nichts anderes bestimmt ist. In allen Fällen unberührt bleiben die gesetzlichen Sonderbestimmungen für den Rückgriff des Verkäufers bei Endlieferungen an einen Verbraucher (§§ 445a, 445b BGB in Verbindung §§ 474 ,478 BGB bzw. §§ 445c, 327 BGB).

8.3 Mängelansprüche des Unternehmers setzen voraus, dass dieser seinen gesetzlichen Untersuchungs- und Rügepflichten (§ 377 HGB) nachgekommen ist. Reklamationen wegen unvollständiger, unrichtiger oder mangelhafter Lieferung sind unverzüglich nach Ablieferung, versteckte Mängel unverzüglich nach deren Feststellung schriftlich gegenüber HOEING AUTOSPORT anzuzeigen. Als unverzüglich gilt die Anzeige, wenn sie innerhalb von 10 Tagen nach Ablieferung beziehungsweise Feststellung des Mangels erfolgt, wobei zur Fristwahrung die rechtzeitige Absendung der Anzeige genügt. Vor einen Einbau, einer Anbringung bzw. Installation hat der Besteller (auch vor dem Ablauf der vorstehenden Frist) seiner Untersuchungs- und Rügepflicht nachzukommen. Andernfalls bestehen keine Ansprüche des Bestellers auf Ersatz entsprechender Aus- und einbaukosten, sofern etwaige Mängel gelieferter Produkte erst nach Vereinbarung offenbart werden.

8.4 Mängelansprüche verjähren innerhalb von 12 Monaten ab Gefahrübergang. Diese Verjährungsfristen gelten nicht für Schadenersatzansprüche aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder aus vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzungen durch HOEING AUTOSPORT, welche jeweils nach den gesetzlichen Vorschriften verjähren. Die Verjährungsfrist für Mängelansprüche verlängert sich um den Zeitraum, in dem die Nutzungsmöglichkeit des Liefergegenstandes wegen erforderlicher Nacherfüllung (Nachbesserung oder Ersatzlieferung) entfällt. Durch die Nacherfüllung wird jedoch keine neue Verjährungsfrist in Gang gesetzt, es sei denn, die Nacherfüllung ist unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls als konkludentes Anerkenntnis einer Mängelbeseitigungspflicht anzusehen. Eine Nachbesserung setzt im Übrigen eine neue Verjährungsfrist nur in Gang, als es sich um denselben Mangel oder um die Folgen einer mangelhaften Nachbesserung handelt.


8.5 Ist die gelieferte Ware mangelhaft, kann HOEING AUTOSPORT nach seiner Wahl entweder Beseitigung des Mangels (Nachbesserung) oder Lieferung einer mangelfreien Sache (Ersatzlieferung) leisten.


8.6 Der Besteller hat die ihm obliegenden Vertragsverpflichtungen, insbesondere auch die vereinbarten Zahlungsbedingungen, einzuhalten; HOEING AUTOSPORT kann eine geschuldete Nacherfüllung davon abhängig machen, dass der Besteller den fälligen Kaufpreis bezahlt. Der Besteller ist jedoch berechtigt, einen im Verhältnis vom Mangel angemessenen Teil des Kaufpreises zurückzubehalten.


8.7 Der Besteller hat HOEING AUTOSPORT hinreichend Gelegenheit und eine angemessene Frist zur Nacherfüllung zu gewähren. Die Nacherfüllung beinhaltet weder den Ausbau der mangelgaften Sache noch den erneuten Einbau, sofern HOEING AUTOSPORT nicht zum Einbau verpflichtet war. Die zum Zweck der Prüfung und Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten trägt HOEING AUTOSPORT, sofern tatsächlich ein Mangel vorliegt. Andernfalls trägt diese Kosten der Besteller bzw. kann HOEING AUTOSPORT die entstandenen Kosten vom Besteller ersetzt verlangen.

8.8 Für den Fall, dass HOEING AUTOSPORT eine angemessene Nachfrist verstreichen lässt, ohne die Nacherfüllung vorzunehmen, oder diese verweigert, oder aber für den Fall, dass die Nacherfüllung fehlschlägt, steht dem Besteller das Recht des Rücktritts oder der Minderung zu.

8.9 Sofern der letzte Abnehmer in der Lieferkette ein Unternehmer ist (§ 14 BGB) ist der selbstständige Regressanspruch des Bestellers aus § 445a Abs. 1 BGB ausgeschlossen und es bedarf entgegen der gesetzlichen Bestimmung in § 445a Abs. 2 BGB einer Fristsetzung für die in § 437 BGB Bezeichneten Rechte.

8.10 Bei unsachgemäßen Instandsetzungen oder Änderungen sowie unsachgemäßem Einbau in eine andere Sache oder Anbringen an eine andere Sache, insbesondere beim Abweichen von Hinwiesen, Einbauvorschriften, Normen und sonstigen Vorgaben, die von HOEING AUTOSPORT zur Verfügung gestellt worden sind oder Allgemeingültigkeit besitzen durch den Besteller oder einen Dritten wird jede Mängelhaftung ausgeschlossen, es sei denn, der Besteller weist nach, dass der Mangel nicht auf diesen Eingriff zurückzuführen ist.

8.11 Die Mängelhaftung bezieht sich nicht auf natürliche Abnutzung. Sie gilt ferner nicht für solche Schäden, die nach dem Gefahrenübergang infolge fehlerhafter oder nachlässiger Behandlung, oder übermäßiger Beanspruchung entstehen. Ansprüche des Bestellers auf Schadensersatz oder Ersatz vergeblicher Aufwendungen bestehen nur nach Maßgabe der Ziffer 9. und sind im Übrigen ausgeschlossen.

8.12 Ansprüche des Bestellers auf Schadenersatz oder Ersatz vergeblicher Aufwendungen bestehen nur nach Maßgabe der Ziffer 9. und sind im Übrigen ausgeschlossen.


9. Haftung

9.1 Soweit sich aus diesen AGB nichts Anderweitiges ergibt, haftet HOEING AUTOSPORT bei einer Verletzung von vertraglichen und außervertraglichen Pflichten nach den einschlägigen gesetzlichen Vorschriften.

9.2 Auf Schadensersatz haftet HOEING AUTOSPORT – gleich aus welchem Rechtsgrund – bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet HOEING AUTOSPORT nur für Schäden aus der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Verpflichtung deren ordnungsgemäße Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf); in diesem Fall ist die Haftung von HOEING AUTOSPORT jedoch auf den Ersatz des vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt.

9.3 Die sich aus Ziffer 9.2. ergebenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht soweit HOEING AUTOSPORT einen Mangel arglistig verschwiegen oder eine Garantie für die Beschaffenheit der Ware übernommen hat. Das gleiche gilt für Ansprüche aus dem Produkthaftungsgesetz.


10. Aufrechnung und Zurückbehaltung

Dem Besteller stehen Aufrechnungsrechte nur dann zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von HOEING AUTOSPORT anerkannt sind. Eventuelle Zurückbelastungs- oder Zurückbehaltungsrechte des Bestellers sind ausgeschlossen soweit sie nicht auf demselben Vertragsverhältnis beruhen. Bei Mängeln der Lieferung bleiben zwingend gesetzlich vorgeschriebene Gegenrechte des Bestellers jedoch unberührt.


11. Eigentumsvorbehalt

11.1 Für den Fall, dass Sie Verbraucher sind, behalten wir uns das Eigentum bis zur vollständigen Bezahlung vor.
 
11.2 Für Unternehmer gilt Folgendes:

11.2.1 Die Ware bleibt bis zur Erfüllung aller HOEING AUTOSPORT gegen den Besteller zustehenden gegenwärtigen und künftigen Forderungen aus der Geschäftsverbindung, einschließlich sämtlicher Saldoforderungen aus Kontokorrent, Eigentum von HOEING AUTOSPORT (Vorbehaltsware). Der Besteller hat Vorbehaltsware ordnungsgemäß zu lagern und auf seine Kosten ausreichend zu versichern.

11.2.2 Der Besteller ist zur Weiterveräußerung der Vorbehaltsware nur im Rahmen des ordnungsgemäßen Geschäftsganges berechtigt, solange er nicht in Zahlungsverzug ist. Die Sicherungsübereignung oder Verpfändung so wie jede andere Verfügung über die Vorbehaltsware, die den Sicherungszweck des Eigentumsvorbehaltes vereitelt oder erschwert, ist dem Besteller untersagt. Wird die Vorbehaltsware von Dritten beim Besteller gepfändet oder bei sonstigen Eingriffen Dritter, hat dieser den pfändenden Dritten auf den Eigentumsvorbehalt von HOEING AUTOSPORT hinzuweisen und HOEING AUTOSPORT sofort unter Beifügung des Pfändungsprotokolls sowie einer eidesstattlichen Erklärung, die die Identität der gepfändeten Ware mit der gelieferten Vorbehaltsware bestätigt, schriftlich zu benachrichtigen. Die durch die Abwehr des Zugriffs Dritter auf die Vorbehaltsware entstehenden Kosten trägt der Besteller, falls die Intervention erfolgreich war und falls beim beklagten Dritten die Zwangsvollstreckung vergeblich versucht worden ist.

11.2.3 Bei Weiterveräußerung oder Vermietung der Vorbehaltsware tritt der Besteller schon jetzt die ihm gegen seine Kunden aus dem Weiterverkauf oder der Vermietung zustehenden Forderungen ab. Diese Abtretung nimmt HOEING AUTOSPORT an. Wird die Vorbehaltsware zusammen mit Waren anderer Lieferanten unter Ausstellung einer Gesamtrechnung weiter veräußert oder vermietet, tritt der Besteller an HOEING AUTOSPORT den Teil der Gesamtpreisforderung bzw. des Gesamtmietzinses ab, der auf die in der Gesamtrechnung enthaltene Vorbehaltsware entfällt. Der Besteller ist neben HOEING AUTOSPORT berechtigt, die an HOEING AUTOSPORT abgetretenen Forderungen aus der Weiterveräußerung oder Vermietung einzuziehen. HOEING AUTOSPORT verpflichtet sich, die Forderungen nicht einzuziehen, solange der Besteller seinen Zahlungsverpflichtungen nachkommt, keine wesentliche Verschlechterung der Vermögenslage eintritt, kein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt ist und kein sonstiger Mangel seiner Leistungsfähigkeit vorliegt.

11.2.4 Der Besteller ist nicht befugt, über die abgetretenen Forderungen ohne vorherige schriftliche Zustimmung durch HOEING AUTOSPORT in anderer Weise, z.B. durch Abtretung an Dritte (insbesondere an Finanzierungsinstitute), zu verfügen.

11.2.5 Für den Fall, dass der Besteller HOEING AUTOSPORT gegenüber in Zahlungsverzug gerät, fällige Schecks wegen Verschuldens des Bestellers nicht eingelöst werden oder für den Fall, dass Zahlungseinstellung oder Überschuldung vorliegt, über sein Vermögen ein Insolvenzverfahren eröffnet wird oder die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt wird, wird die gesamte Restschuld fällig. In diesem Falle hat der Besteller HOEING AUTOSPORT auf deren Verlangen ein Verzeichnis aller noch bei ihm vorhandenen, unter Eigentumsvorbehalt stehenden Waren sowie eine Liste der an HOEING AUTOSPORT abgetretenen Forderungen mit Namen, Adresse des Schuldners und Höhe der Forderungen auszuhändigen und alle sonstigen Angaben zu machen, die HOEING AUTOSPORT zur Geltendmachung der Forderungen benötigt. Bei Vorliegen der vorgenannten Voraussetzungen hat der Besteller auf Verlangen von HOEING AUTOSPORT seinen Schuldnern die Abtretung der Forderungen an HOEING AUTOSPORT anzuzeigen. HOEING AUTOSPORT ist es gestattet, diese Anzeige gegenüber den Drittschuldnern selbst zu bewirken. HOEING AUTOSPORT ist außerdem berechtigt, die unter Eigentumsvorbehalt von HOEING AUTOSPORT stehenden Waren zur Verwertung und Tilgung der Restschuld zurückzuholen. Der Besteller ist verpflichtet, HOEING AUTOSPORT den Besitz an den Waren zu verschaffen und HOEING AUTOSPORT oder deren Beauftragten den Zutritt zu den Geschäftsräumen während der üblichen Geschäftszeiten zu gestatten. Das Herausgabeverlangen oder die Inbesitznahme der Ware stellt keinen Rücktritt vom Vertrag dar.

11.2.6 Auf Verlangen des Bestellers ist HOEING AUTOSPORT verpflichtet, HOEING AUTOSPORT zustehende Sicherungen nach seiner Wahl insoweit freizugeben, als ihr realisierbarer Wert den Wert der offenen Forderungen von HOEING AUTOSPORT gegen den Besteller aus der laufenden Geschäftsverbindung insgesamt um mehr als 20% übersteigt.

11.2.7 Ist der vorgesehene Eigentumsvorbehalt nach dem Recht, in dessen Geltungsbereich sich die Ware befindet, nicht wirksam, so erklären sich HOEING AUTOSPORT und der Besteller bereits jetzt damit einverstanden, sich in diesem Fall über eine Regelung zu einigen, die dem Wesen des Eigentumsvorbehaltes nach dem dann geltenden Recht am nächsten kommt. Sofern es dafür besonderer Voraussetzungen bedarf, erklärt sich der Besteller schon jetzt damit einverstanden, diese Voraussetzungen auf seine Kosten herbeizuführen.

12. Elektronische Kommunikation

Sie stimmen zu, dass die vertragsbezogene Kommunikation in elektronischer Form erfolgen kann.


13. Rechtswahl und Gerichtsstand

13.1 Diese AGB sowie die auf Grundlage dieser Bedingungen abgeschlossenen Verträge unterliegen deutschem Recht. Das Übereinkommen der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf vom 11. April 1980 (UN-Kaufrecht, CISG) findet keine Anwendung.

13.2 Für sämtliche Streitigkeiten wird bei Kaufleuten, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen der Gerichtsstand Hamburg vereinbart.

13.3. HOEING AUTOSPORT ist auch berechtigt, Klage am allgemeinen Gerichtsstand des Bestellers zu erheben.