AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen | Stand: April 2026
- 1 Geltungsbereich
- Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Leistungen, die Matthias Hoeing (nachfolgend „Auftragnehmer“), gegenüber seinen Auftraggebern (nachfolgend „Auftraggeber“) erbringt.
- Die AGB gelten insbesondere für folgende Leistungen:
- Fahrzeugzustandsbewertung (Pre-Purchase Inspection, kurz PPI)
- Beratungsleistungen rund um den Kauf, Bewertung und technische Beurteilung von Fahrzeugen der Marke Porsche
- Entgegenstehende oder abweichende Bedingungen des Auftraggebers werden nicht anerkannt, es sei denn, der Auftragnehmer stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.
- Diese AGB gelten sowohl gegenüber Verbrauchern (§ 13 BGB) als auch gegenüber Unternehmern (§ 14 BGB).
- 2 Vertragsschluss
- Die Beschreibungen der Leistungen auf der Website oder in sonstigen Unterlagen stellen kein verbindliches Angebot dar, sondern eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots (invitatio ad offerendum).
- Mit der Beauftragung (schriftlich, per E-Mail, mündlich oder telefonisch) gibt der Auftraggeber ein verbindliches Angebot ab.
- Pre-Purchase Inspection: Der Vertrag kommt ausschließlich durch den vollständigen Eingang der vereinbarten Vergütung auf dem Konto des Auftragnehmers zustande (siehe § 5 Abs. 1). Eine Terminbestätigung erfolgt nach Zahlungseingang.
- Beratungsleistungen: Der Vertrag kommt zustande mit der schriftlichen oder mündlichen Auftragsbestätigung des Auftragnehmers oder durch Beginn der Leistungserbringung.
- 3 Leistungsumfang Pre-Purchase Inspection (PPI)
- Die Pre-Purchase Inspection ist eine sorgfältige Sicht- und Funktionsprüfung sowie technische Beurteilung eines Fahrzeugs anhand von vom Auftraggeber vorgegebenen oder allgemein üblichen Prüfkriterien. Sie ersetzt keine amtliche Hauptuntersuchung (TÜV/DEKRA) und ist kein Rechtsgutachten.
- Der Auftragnehmer dokumentiert den Fahrzeugzustand zum Zeitpunkt der Inspektion. Die Beurteilung basiert auf der Sicht- und Funktionskontrolle, einer Lackdickenprüfung, der Prüfung der fahrzeugbezogenen Dokumentation (insbesondere Serviceheft, Scheckheft, Rechnungsbelege, Zulassungsbescheinigungen sowie sonstige zum Fahrzeug gehörende Unterlagen) sowie einer Probefahrt und, soweit vereinbart, dem Auslesen von Steuergerätefehlerprotokollen. Eine Endoskopie des Motors ist nicht Bestandteil der Standard-PPI. Ein Zylinder-Druckverlusttest sowie eine Kompressionsdruckprüfung werden nur dann durchgeführt, wenn der Auftragnehmer aufgrund des Fahrzeugzustands oder der Prüfungsergebnisse einen triftigen technischen Anlass dafür sieht oder der Auftraggeber dies ausdrücklich wünscht; in letzterem Fall kann ein gesondertes Entgelt anfallen. Eine vollständige Demontage ist nicht Bestandteil der Leistung.
- Das Ergebnis der PPI stellt eine fachkundige Einschätzung auf Basis der zum Zeitpunkt der Prüfung sichtbaren und zugänglichen Befunde dar. Verdeckte Mängel, die durch eine normale Sichtprüfung nicht erkennbar sind, können nicht erfasst werden. Eine Haftung für nicht erkennbare Mängel ist ausgeschlossen.
- Der Auftraggeber hat sicherzustellen, dass das Fahrzeug zum vereinbarten Prüfungszeitpunkt vollständig fahrbereit und zugänglich ist. Mehrkosten durch eine Verschiebung des Termins auf Wunsch des Auftraggebers werden gesondert berechnet.
- Der PPI-Bericht ist ausschließlich für den Auftraggeber bestimmt und darf ohne ausdrückliche schriftliche Zustimmung des Auftragnehmers nicht an Dritte weitergegeben oder veröffentlicht werden.
- 4 Leistungsumfang Beratung
- Beratungsleistungen umfassen insbesondere die Beurteilung von Fahrzeugangeboten, Markt- und Preisanalysen, Kaufempfehlungen sowie die allgemeine Beratung zu Fahrzeughistorie, Modellvarianten und technischen Besonderheiten von Porsche-Fahrzeugen.
- Beratungsleistungen basieren auf dem Fachwissen und der langjährigen Erfahrung des Auftragnehmers. Sie stellen keine Rechts-, Steuer- oder Finanzberatung dar. Für Entscheidungen, die auf Grundlage von Beratungsleistungen getroffen werden, trägt der Auftraggeber die alleinige Verantwortung.
- Empfehlungen und Einschätzungen des Auftragnehmers sind als fachkundige Meinungsäußerungen zu verstehen und begründen keine Garantie oder Gewährleistung.
- 5 Vergütung und Zahlungsbedingungen
- Pre-Purchase Inspection: Die vereinbarte Pauschale für die PPI ist vor Durchführung der Inspektion in voller Höhe im Voraus zu entrichten (Vorkasse). Die Leistungspflicht des Auftragnehmers entsteht erst mit vollständigem Zahlungseingang. Die Pauschale ist unabhängig vom Ergebnis der Inspektion und unabhängig davon, ob der Auftraggeber das Fahrzeug nach der Inspektion erwirbt, in voller Höhe fällig. Anfallende Reisekosten (Fahrt, ggf. Unterkunft) werden gesondert nach tatsächlichem Aufwand berechnet, sofern nicht anders vereinbart.
- Beratung: Beratungsleistungen werden stundenweise oder als Pauschalhonorar abgerechnet gemäß individueller Vereinbarung. Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug zur Zahlung fällig.
- Bei Verzug gelten die gesetzlichen Verzugszinsen (§ 288 BGB).
- Aufrechnungen durch den Auftraggeber sind nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen zulässig.
- Die Vergütung richtet sich nach der jeweils gültigen Preisliste oder dem individuell vereinbarten Angebot. Alle Preise verstehen sich zzgl. der gesetzlichen Umsatzsteuer, soweit der Auftragnehmer umsatzsteuerpflichtig ist.
- 6 Pflichten des Auftraggebers
- Der Auftraggeber verpflichtet sich, alle für die Leistungserbringung notwendigen Informationen und Unterlagen vollständig und wahrheitsgemäß zur Verfügung zu stellen (z. B. Fahrzeugdaten, Servicenachweise, Kaufpreisvorstellungen).
- Der Auftraggeber stellt sicher, dass er zur Beauftragung der Prüfung des betreffenden Fahrzeugs berechtigt ist.
- Unrichtige oder unvollständige Angaben des Auftraggebers, die zu einem Mehraufwand oder Schaden führen, gehen zu Lasten des Auftraggebers.
- 7 Haftung
- Der Auftragnehmer haftet unbeschränkt für Schäden, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen, sowie für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
- Bei leichter Fahrlässigkeit haftet der Auftragnehmer nur, wenn eine wesentliche Vertragspflicht (Kardinalpflicht) verletzt wurde. In diesem Fall ist die Haftung auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt.
- Eine weitergehende Haftung ist ausgeschlossen. Insbesondere haftet der Auftragnehmer nicht für:
- Mängel, die im Rahmen einer PPI nicht erkennbar waren;
- Wertverluste des Fahrzeugs nach dem Kauf;
- Entscheidungen des Auftraggebers, die auf Basis von Beratungsleistungen getroffen wurden.
- Die Haftungsbeschränkungen gelten nicht, soweit der Auftragnehmer einen Mangel arglistig verschwiegen hat.
- Soweit die Haftung des Auftragnehmers ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung von Erfüllungsgehilfen.
- 8 Vertraulichkeit
- Beide Parteien verpflichten sich, alle im Rahmen der Zusammenarbeit erlangten vertraulichen Informationen (insbesondere Fahrzeugdaten, Kaufpreise, Auftraggeber-Identitäten) vertraulich zu behandeln und nicht an Dritte weiterzugeben.
- Diese Pflicht gilt nicht, soweit eine Offenlegung gesetzlich vorgeschrieben ist.
- 9 Datenschutz
- Der Auftragnehmer erhebt und verarbeitet personenbezogene Daten des Auftraggebers ausschließlich zur Vertragserfüllung und im Rahmen der geltenden datenschutzrechtlichen Vorschriften, insbesondere der DSGVO.
- Weitere Informationen zum Datenschutz sind in der gesonderten Datenschutzerklärung auf der Website des Auftragnehmers (hoeingautosport.de) verfügbar.
- 10 Widerrufsrecht (Verbraucher)
Ist der Auftraggeber ein Verbraucher im Sinne des § 13 BGB und wurde der Vertrag ausschließlich unter Verwendung von Fernkommunikationsmitteln (Telefon, E-Mail, Website) geschlossen, steht ihm ein gesetzliches Widerrufsrecht gemäß §§ 312g, 355 BGB zu. Die gesonderte Widerrufsbelehrung wird dem Verbraucher vor Vertragsschluss zur Verfügung gestellt.
Hinweis: Mit der Erbringung einer PPI oder Beratungsleistung vor Ablauf der Widerrufsfrist erlischt das Widerrufsrecht vorzeitig, sofern der Verbraucher ausdrücklich zugestimmt hat und zur Kenntnis genommen hat, dass er sein Widerrufsrecht mit vollständiger Vertragserfüllung durch den Auftragnehmer verliert (§ 356 Abs. 4 BGB).
- 11 Schlussbestimmungen
- Anwendbares Recht: Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).
- Gerichtsstand: Für Streitigkeiten mit Unternehmern ist ausschließlicher Gerichtsstand Hamburg. Gegenüber Verbrauchern gilt der gesetzliche Gerichtsstand.
- Salvatorische Klausel: Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt die gesetzliche Regelung.
- Schriftform: Änderungen und Ergänzungen dieser AGB bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Aufhebung dieses Schriftformerfordernisses.